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LG Darmstadt, 13.06.2023 - 5 T 181/23 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 802l ZPO, § 93 Abs 8 AO, § 34 Bundesmeldegesetz
Gerichtsvollzieherauftrag zur Einholung von Drittauskünften: Keine Verpflichtung des Gläubigers zur Mitteilung des Geburtsdatums des Schuldners
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 07.03.2023 - 61 M 249/23
- LG Darmstadt, 13.06.2023 - 5 T 181/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Wuppertal, 12.10.2021 - 43 M 553/21
Auszug aus LG Darmstadt, 13.06.2023 - 5 T 181/23
Erst wenn diese ergibt, dass der Schuldner nicht eindeutig identifiziert werden kann, ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO ohne Angabe des Geburtsdatums des Schuldners zu verweigern (vgl. auch AG Schwerin, DGVZ 2022, 44).